 |

NaturFreunde Göggingen
e.V.
    |
|
|
|
Naturschutz
|
|
|
|
 |
|
|
|
|
|
Das seit
Jahrzehnten verstärkt zu beobachtende Artensterben nimmt noch immer
zu, trotz vielfältiger Warnungen und zahlreicher Versuche, das Ab- und
Aussterben zu verhindern. Die Naturschutzregelungen der Siebziger- und
|
|
|
|
|
 |
|
|
|
|
Achtzigerjahre des 20. Jahrhunderts erweisen sich als unwirksam. Die
Unterschutzstellung kleiner Gebiete oder einzelner, als schutzwürdig
erachteter Arten konnte und kann den Prozess der Ausrottung nicht
stoppen. |
|
|
|
|
 |
|
|
 |
|
|
Naturschutzregelungen
sind häufig unwirksam |
|
|
|
Das zur
Zeit in Deutschland geltende Naturschutzrecht wahrt vorrangig die
ökonomischen Interessen, insbesondere der Landwirtschaft, als dass es
die Natur wirksam schützt. |
|
|
|
|
 |
|
|
Naturnutzung geht
vor Naturschutz |
|
|
|
Es ist
Ausdruck einer Unterordnung des Naturschutzes unter die Interessen der
Agrarwirtschaft, des Landschaftsverbrauchs und der Naturnutzung, und
einer nicht-ökologischen Sichtweise. |
|
|
|
|
 |
|
|
 |
|
|
Verlust
von
Strukturvielfalt |
|
|
|
Als
wichtigste Ursachen des fortschreitenden Artenrückgangs von Tieren und
Pflanzen (Rote Liste) gelten derzeit unter Fachleuten vor allem der
Verlust typischer Elemente unserer Natur- und Kulturlandschaften.
Diese sind z.B. Nieder- und Hochmoore, Streuobstwiesen usw.. Der
Verlust der Standort- und Strukturvielfalt, insbesondere die
Beeinträchtigung bzw. Beseitigung von Sonderstandorten (also Flächen,
die besonders feucht/ trocken/nährstoffarm sind), |
|
|
|
|
 |
|
|
 |
|
|
 |
|
|
Nutzungsänderungen
vertreiben Tiere
und Pflanzen |
|
|
|
die
Entwässerung aber auch die Nutzungsaufgabe oder -änderung von
Landschaften (z.B. die Umwandlung von Wiesen in Acker oder Wald)
vertreiben Tiere und Pflanzen. Überbauung und Bodenauffüllung tragen
erheblich zum Artensterben bei. Hauptverursacher dieser Entwicklung
sind: Chemisch-industriell arbeitende Landwirtschaft, Industrie und
(»harter«) Tourismus. |
|
|
|
|
 |
|
|
|
|
|
Naturschutz contra
ökonomische Interessen |
|
|
|
Nicht
zuletzt verhindert aber auch die Naturschutzpolitik selbst, mit ihren
unzureichenden Konzepten und einer schlechten Ausstattung der
Naturschutzbehörden mit Kompetenzen, Finanzen und Personal, einen
ökologisch erfolgreiche Arten- und Biotopschutz. Diese politischen und
gesetzgeberischen Defizite können durch eine noch so engagierte
Naturschutzbewegung – auch durch Biotoppacht, -kauf und -pflege –
nicht ausgeglichen werden. |
|
|
|
| ZIELE
UND FORDERUNGEN DER NATURFREUNDE |
|
|
|
Die
Naturfreunde haben es sich in ihrer Satzung zur Aufgabe gemacht, den
Natur- und Umweltschutz sowie die Landschaftspflege vorrangig zu
fördern. Die Naturfreunde orientieren sich dabei am Prinzip einer
dauerhaft sozial- und umweltgerechten Ordnung. |
|
|
|
|
Natur-
und Mensch
sind eine Einheit |
|
|
|
Natur und
Mensch müssen als Einheit gesehen werden. Für die Naturfreunde gilt
es, die Vielfalt der auf der Erde lebenden Arten von Tieren und
Pflanzen langfristig zu erhalten und zu schützen. |
|
|
|
|
|
|
Natur und
Mensch müssen als Einheit gesehen werden. Für die Naturfreunde gilt
es, die Vielfalt der auf der Erde lebenden Arten von Tieren und
Pflanzen langfristig zu erhalten und zu schützen. |
|
|
|
|
Natur
erleben
und erfahren |
|
|
|
Die
Naturfreunde sind überzeugt, dass zur Entwicklung von ökologischer
Verantwortung und Kompetenz, zur Bildung von Naturverständnis oder gar
»Liebe zur Natur« das Erleben und Erfahren von Natur und Landschaft
gehören. Wer deren Vielfalt und Schönheit selbst erfahren hat, der
kann und wird sich gegen ihre Zerstörung wenden. |
|
|
|
|
Naturschutzgesetz
durchsetzen |
|
|
|
Die
Naturfreunde treten für die Ziele und Grundsätze ein, wie sie im
Naturschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg formuliert sind. Die
Naturfreunde fordern aber auch von Politik und Verwaltung den Willen,
diese Ziele durchzusetzen. Die Naturgüter sollen nur so genutzt
werden, dass das Wirkungsgefüge des Naturhaushalts in möglichst
geringem Umfang beeinträchtigt wird; Einwirkungen auf den
Naturhaushalt, die seine Leistungsfähigkeit nachhaltig
beeinträchtigen, sollen verhindert, beseitigt oder in Fällen, in denen
dies nicht möglich ist, ausgeglichen werden (§2 Abs. 2). |
|
|
|
|
|
|
Die
frei lebende Tier- und Pflanzenwelt soll als Teil des Wirkungsgefüges
des Naturhaushalts geschont werden, seltene oder in ihrem Bestand
bedrohte Tier- und Pflanzenarten sollen einschließlich ihres
Lebensraumes erhalten werden (§2 Abs. 10). |
|
|
|
|
Landschaftsgerechte
Bebauung |
|
|
|
Landschaftsteile, die sich durch ihre Schönheit, Eigenart, Seltenheit
oder ihren Erholungswert auszeichnen oder für einen ausgewogenen
Naturhaushalt erforderlich sind, sollen von der Bebauung freigehalten
werden (§2 Abs. 14). Die Bebauung soll sich Natur und Landschaft
anpassen; Trassen für Verkehrswege und Energieleitungen sollen
möglichst landschaftsgerecht geführt werden (§2 Abs. 15). |
|
|
|
|
Eigenverantwortung
eines Jeden |
|
|
|
Die
Naturfreunde halten sich an die »Allgemeine Verpflichtung zum Schutz
der Natur« (§3 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg): Jeder soll durch
sein Verhalten dazu beitragen, dass Natur und Landschaft pfleglich
genutzt und vor Schäden bewahrt werden. |
|
|
|
|
typische
Natur- und
Kulturlandschaften
schützen und pflegen |
|
|
|
Typische
Natur- und Kulturlandschaften mit ihrer charakteristischen Arten- und
Biotopvielfalt (Landschaftsbild) müssen geschützt und gepflegt werden.
Wir fordern Schutz, Pflege und Entwicklung der Lebensstätten und
Lebensräume von gefährdeten und vom Aussterben bedrohten Tier- und
Pflanzenarten als Teil des Naturhaushaltes, z.B. Streuobstwiesen,
Magerrasen usw.. Fließgewässersysteme als Hauptbiotopverbundachsen und
als Grundgerüst eines landesweiten Biotopvernetzungssystems müssen
erhalten bzw. wiederhergestellt werden. Bei Eingriffen in Natur- und
Landschaft müssen die Grenzen der Belastbarkeit des Raumes in seiner
Gesamtheit auf der Grundlage einer Gesamtbilanzierung festgelegt
werden (Umweltverträglichkeit). |
|
|
|
|
Flächenverbrauch
vermeiden |
|
|
|
Flächenverbrauch und Landschaftszersiedlung müssen vermieden werden.
Von Freizeit und Erholung dürfen keine Störungen und nachhaltige
Schäden auf ökologisch wertvollen Flächen ausgehen. Die Erhaltung der
biologischen Vielfalt in ihrer natürlichen Umgebung muss Aufgabe
sämtlicher Politik- und Gesellschaftsbereiche sein. |
|
|
|
|
Vorrangflächen
für den Naturschutz |
|
|
|
Naturschutz muss im besiedelten und nicht besiedelten Raum auf der
gesamten Fläche stattfinden. Circa 15 Prozent der Gesamtfläche müssen
als Vorrangflächen für den Naturschutz ausgewiesen werden.
|
|
|
|
|
Biotopkartierung
Naturschutzbehörden
besser ausstatten |
|
|
|
Das
ökologische Potential muss flächendeckend erfasst werden
(Biotopkartierung). Die Naturschutzbehörden müssen durch das Land mit
ausreichendem Personal und Geld ausgestattet werden. Naturschutzwarte
sollen Natur- und Landschaft überall im Land beobachten.
Förderprogramme für privat initiierte Naturschutzmaßnahmen müssen
ausgeweitet werden. |
|
|
|
|
Förderprogramme
für Naturschutz-
maßnahmen |
|
|
|
Im
Naturschutz- und Planungsrecht fordern wir mehr Kompetenzen und
Einflussmöglichkeiten der Naturschutzbehörden. In behördlichen
Gestattungsverfahren muss der Naturschutz Vorrang haben. |
|
|
|
|
Naturschutz in
Fachgesetzen |
|
|
|
Der
Naturschutz und die Landschaftspflege müssen besser in Fachgesetzen
wie Straßen- und Wegerecht, Baurecht, Wasserrecht verankert werden.
|
|
|
|
|
Ausnahmetatbestände
einschränken |
|
|
|
Die
kommunale Planungshoheit muss sich stärker an Naturschutz und
Landschaftspflege orientieren. Ausnahmetatbestände, insbesondere die
Land- und Forstwirtschaftsklausel, müssen eingeschränkt werden.
|
|
|
|
|
Umweltverträglich-
keitsprüfung |
|
|
|
Naturschutz und Landschaftspflege müssen in der Raum- und
Landesplanung sowie in der Bauleitplanung verbindlich sein. Eine
Umweltverträglichkeitsprüfung ist für alle Planungsvorhaben
erforderlich. Aus ökologischen Gründen ist eine Beweisumkehr bei
Eingriffen in Natur und Landschaft erforderlich. Wir fordern echten
Ausgleich und Ersatz für Eingriffe in die Natur. |
|
|
|
|
|
|
Durch die
Verbesserung der Bürgerbeteiligung, die Erweiterung des
Anhörungsrechtes der anerkannten Naturschutzverbände und die
Verbandsklage wird den Bürgern erst die Möglichkeit gegeben, auf
Planungen Einfluss zu nehmen. |
|
|
|
|
Biotopverbundsysteme
Fließgewässer
renaturieren
Flächenentsiegelung |
|
|
|
Wir
fordern eine Wiederherstellung der Standorts- und Strukturvielfalt
durch Schaffung von Biotopverbundsystemen, Wiederanlage von Biotopen,
Renaturierung von Fließgewässern und die gezielte Entwicklung von
Landschaftsstrukturen, z.B. Hecken. Von den Behörden soll eine
maximale Versiegelungsfläche nach regionalen Gesichtspunkten (z.B. 10
Prozent der Landesfläche) festgelegt werden. Die Entsiegelung von
Flächen und der Rückbau von Straßen und Wegen haben den gleichen Rang
wie Versiegelung und Neubau. |
|
|
|
|
Verkehrs- und Erschließungskonzepte |
|
|
|
Dazu müssen Verkehrs- und Erschließungskonzepte aufgestellt und
Mindestflächengrößen zur Vermeidung von Flächenzerschneidung und
Biotopverinselung festgelegt werden.
|
|
|
|
|
umweltgerechte Land-
und Forstwirtschaft |
|
|
|
Land- und
Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei müssen natur- und umweltgerecht
praktiziert werden. Landwirtschaftspolitik soll sich an
naturschonender Bewirtschaftung auf allen Flächen (flächenhafte
Extensivierung) und Nutzung der Landschaft nach
landschaftsökologischen Gesichtspunkten (keine maschinengerechte
Landschaft) orientieren. |
|
|
|
| WAS
KÖNNEN DIE NATURFREUNDE TUN? |
|
|
|
Die
Naturfreunde informieren im Rahmen ihrer Freizeitprogramme durch
Veranstaltungen und die Verbandsmedien die eigenen Mitglieder und die
Öffentlichkeit über die Gefährdung von Natur und Landschaft.
|
|
|
|
|
Öffentlichkeits- und
Bildungsarbeit |
|
|
|
In ihrer
Bildungs- und Erziehungsarbeit werden sie dazu beitragen, dass (junge)
Menschen lernen, sich ökologisch verantwortungsvoll in ihrer Freizeit
zu verhalten, d.h. Natur und Landschaft zu schützen und nicht nur zu
nützen. Die touristischen und natursportlichen Unternehmungen der
Naturfreunde stellen den Natur- und Landschaftsschutz immer wieder in
den Vordergrund. |
|
|
|
|
Patenschaften und
Pflegemaßnahmen |
|
|
|
Weitere
Möglichkeiten sind Pacht und Ankauf von Flächen, die sinnvolle Pflege
von Biotopen sowie Übernahme von Biotoppatenschaften, z.B. Bach- oder
Baumpatenschaften und Durchführung von Schutzmaßnahmen, wie
Abschrankungsmaßnahmen für Amphibien. |
|
|
|
|
Referenten für Umwelt-
und Naturschutz |
|
|
|
Die
Ortsgruppen der Naturfreunde benennen verantwortliche Personen für den
Natur- und Umweltschutz, die sich um Fragen des Naturschutzes vor Ort
kümmern, diese in den Ortsgruppen thematisieren und gemeinsam mit der
Ortsgruppe oder anderen Verbänden in die Öffentlichkeit tragen.
|
|
|
|
|
Naturfreundehäuser
umweltgerecht führen mit regionalen ökologischen Produkten |
|
|
|
Die
Bewirtschaftung und Gestaltung der Naturfreundehäuser richtet sich an
den Zielen des Naturschutzes aus, z.B. durch Angebote von regionalen
Produkten aus ökologischem Landbau, Informationen aus dem Bereich
Natur- und Biotopschutz und Einrichtung von Naturlehrpfaden. |
|
|
|
|
|
|
Die
Ortsgruppen des Landesverbandes Württemberg, speziell deren
Kindergruppen, beteiligen sich an der Aktion Umweltdetektive der
Naturfreundejugend Deutschlands. Die Aktion zielt auf einen
ganzheitlichen Bildungsansatz und ein ganzheitliches Naturverständnis.
Natur soll mit allen Sinnen und aktiv handelnd wahrgenommen werden.
Spielerische Elemente und die Freude an und in der Natur stehen dabei
im Vordergrund. |
|
|
|
|
Stellungnahmen
nach §29 Bundesnatur-
schutzgesetz |
|
|
|
Die
Naturfreunde in Baden-Württemberg sind ein anerkannter
Naturschutzverband nach §29 Bundesnaturschutzgesetz und werden zu
bestimmten Planungsvorhaben offiziell gehört. Die Naturfreunde
vertreten die Ziele des Natur- und Landschaftsschutzes in
Stellungnahmen zu den Planungsvorhaben. Die Ortsgruppen und Bezirke im
Landesverband arbeiten in den Arbeitskreisen des
Landesnaturschutzverbandes mit und verfassen im Sinne des
Naturschutzes gemeinsame Stellungnahmen für die Naturschutzverbände. |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|