NaturFreunde Göggingen e.V.

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         Naturschutz

 

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SITUATION

Das seit Jahrzehnten verstärkt zu beobachtende Artensterben nimmt noch immer zu, trotz vielfältiger Warnungen und zahlreicher Versuche, das Ab- und Aussterben zu verhindern. Die Naturschutzregelungen der Siebziger- und

Umweltleitlinien

Artensterben

Achtzigerjahre des 20. Jahrhunderts erweisen sich als unwirksam. Die Unterschutzstellung kleiner Gebiete oder einzelner, als schutzwürdig erachteter Arten konnte und kann den Prozess der Ausrottung nicht stoppen.

Klima

Luft

Naturschutzregelungen
sind häufig unwirksam

Das zur Zeit in Deutschland geltende Naturschutzrecht wahrt vorrangig die ökonomischen Interessen, insbesondere der Landwirtschaft, als dass es die Natur wirksam schützt.

Wasser

Naturnutzung geht
vor Naturschutz

Es ist Ausdruck einer Unterordnung des Naturschutzes unter die Interessen der Agrarwirtschaft, des Landschaftsverbrauchs und der Naturnutzung, und einer nicht-ökologischen Sichtweise.

Verkehr

Naturschutz

Verlust von
Strukturvielfalt

Als wichtigste Ursachen des fortschreitenden Artenrückgangs von Tieren und Pflanzen (Rote Liste) gelten derzeit unter Fachleuten vor allem der Verlust typischer Elemente unserer Natur- und Kulturlandschaften. Diese sind z.B. Nieder- und Hochmoore, Streuobstwiesen usw.. Der Verlust der Standort- und Strukturvielfalt, insbesondere die Beeinträchtigung bzw. Beseitigung von Sonderstandorten (also Flächen, die besonders feucht/ trocken/nährstoffarm sind),

Ernährung

Gentechnik

Abfall

Nutzungsänderungen
vertreiben Tiere
und Pflanzen

die Entwässerung aber auch die Nutzungsaufgabe oder -änderung von Landschaften (z.B. die Umwandlung von Wiesen in Acker oder Wald) vertreiben Tiere und Pflanzen. Überbauung und Bodenauffüllung tragen erheblich zum Artensterben bei. Hauptverursacher dieser Entwicklung sind: Chemisch-industriell arbeitende Landwirtschaft, Industrie und (»harter«) Tourismus.

Energie

 

Naturschutz contra
ökonomische Interessen

Nicht zuletzt verhindert aber auch die Naturschutzpolitik selbst, mit ihren unzureichenden Konzepten und einer schlechten Ausstattung der Naturschutzbehörden mit Kompetenzen, Finanzen und Personal, einen ökologisch erfolgreiche Arten- und Biotopschutz. Diese politischen und gesetzgeberischen Defizite können durch eine noch so engagierte Naturschutzbewegung – auch durch Biotoppacht, -kauf und -pflege – nicht ausgeglichen werden.

ZIELE UND FORDERUNGEN DER NATURFREUNDE

Die Naturfreunde haben es sich in ihrer Satzung zur Aufgabe gemacht, den Natur- und Umweltschutz sowie die Landschaftspflege vorrangig zu fördern. Die Naturfreunde orientieren sich dabei am Prinzip einer dauerhaft sozial- und umweltgerechten Ordnung.

Natur- und Mensch
sind eine Einheit

Natur und Mensch müssen als Einheit gesehen werden. Für die Naturfreunde gilt es, die Vielfalt der auf der Erde lebenden Arten von Tieren und Pflanzen langfristig zu erhalten und zu schützen.

Artenvielfalt schützen

Natur und Mensch müssen als Einheit gesehen werden. Für die Naturfreunde gilt es, die Vielfalt der auf der Erde lebenden Arten von Tieren und Pflanzen langfristig zu erhalten und zu schützen.

Natur erleben
und erfahren

Die Naturfreunde sind überzeugt, dass zur Entwicklung von ökologischer Verantwortung und Kompetenz, zur Bildung von Naturverständnis oder gar »Liebe zur Natur« das Erleben und Erfahren von Natur und Landschaft gehören. Wer deren Vielfalt und Schönheit selbst erfahren hat, der kann und wird sich gegen ihre Zerstörung wenden.

Naturschutzgesetz
durchsetzen

Die Naturfreunde treten für die Ziele und Grundsätze ein, wie sie im Naturschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg formuliert sind. Die Naturfreunde fordern aber auch von Politik und Verwaltung den Willen, diese Ziele durchzusetzen. Die Naturgüter sollen nur so genutzt werden, dass das Wirkungsgefüge des Naturhaushalts in möglichst geringem Umfang beeinträchtigt wird; Einwirkungen auf den Naturhaushalt, die seine Leistungsfähigkeit nachhaltig beeinträchtigen, sollen verhindert, beseitigt oder in Fällen, in denen dies nicht möglich ist, ausgeglichen werden (§2 Abs. 2).

Arten- und
Biotopschutz

Die frei lebende Tier- und Pflanzenwelt soll als Teil des Wirkungsgefüges des Naturhaushalts geschont werden, seltene oder in ihrem Bestand bedrohte Tier- und Pflanzenarten sollen einschließlich ihres Lebensraumes erhalten werden (§2 Abs. 10).

Landschaftsgerechte
Bebauung

Landschaftsteile, die sich durch ihre Schönheit, Eigenart, Seltenheit oder ihren Erholungswert auszeichnen oder für einen ausgewogenen Naturhaushalt erforderlich sind, sollen von der Bebauung freigehalten werden (§2 Abs. 14). Die Bebauung soll sich Natur und Landschaft anpassen; Trassen für Verkehrswege und Energieleitungen sollen möglichst landschaftsgerecht geführt werden (§2 Abs. 15).

Eigenverantwortung
eines Jeden

Die Naturfreunde halten sich an die »Allgemeine Verpflichtung zum Schutz der Natur« (§3 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg): Jeder soll durch sein Verhalten dazu beitragen, dass Natur und Landschaft pfleglich genutzt und vor Schäden bewahrt werden.

typische Natur- und
Kulturlandschaften
schützen und pflegen

Typische Natur- und Kulturlandschaften mit ihrer charakteristischen Arten- und Biotopvielfalt (Landschaftsbild) müssen geschützt und gepflegt werden. Wir fordern Schutz, Pflege und Entwicklung der Lebensstätten und Lebensräume von gefährdeten und vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten als Teil des Naturhaushaltes, z.B. Streuobstwiesen, Magerrasen usw.. Fließgewässersysteme als Hauptbiotopverbundachsen und als Grundgerüst eines landesweiten Biotopvernetzungssystems müssen erhalten bzw. wiederhergestellt werden. Bei Eingriffen in Natur- und Landschaft müssen die Grenzen der Belastbarkeit des Raumes in seiner Gesamtheit auf der Grundlage einer Gesamtbilanzierung festgelegt werden (Umweltverträglichkeit).

Flächenverbrauch
vermeiden

Flächenverbrauch und Landschaftszersiedlung müssen vermieden werden. Von Freizeit und Erholung dürfen keine Störungen und nachhaltige Schäden auf ökologisch wertvollen Flächen ausgehen. Die Erhaltung der biologischen Vielfalt in ihrer natürlichen Umgebung muss Aufgabe sämtlicher Politik- und Gesellschaftsbereiche sein.

Vorrangflächen
für den Naturschutz

Naturschutz muss im besiedelten und nicht besiedelten Raum auf der gesamten Fläche stattfinden. Circa 15 Prozent der Gesamtfläche müssen als Vorrangflächen für den Naturschutz ausgewiesen werden.

Biotopkartierung
Naturschutzbehörden
besser ausstatten

Das ökologische Potential muss  flächendeckend erfasst werden (Biotopkartierung). Die Naturschutzbehörden müssen durch das Land mit ausreichendem Personal und Geld ausgestattet werden. Naturschutzwarte sollen Natur- und Landschaft überall im Land beobachten. Förderprogramme für privat initiierte Naturschutzmaßnahmen müssen ausgeweitet werden.

Förderprogramme
für Naturschutz-
maßnahmen

Im Naturschutz- und Planungsrecht fordern wir mehr Kompetenzen und Einflussmöglichkeiten der Naturschutzbehörden. In behördlichen Gestattungsverfahren muss der Naturschutz Vorrang haben.

Naturschutz in
Fachgesetzen

Der Naturschutz und die Landschaftspflege müssen besser in Fachgesetzen wie Straßen- und Wegerecht, Baurecht, Wasserrecht verankert werden.

Ausnahmetatbestände
einschränken

Die kommunale Planungshoheit muss sich stärker an Naturschutz und Landschaftspflege orientieren. Ausnahmetatbestände, insbesondere die Land- und Forstwirtschaftsklausel, müssen eingeschränkt werden.

Umweltverträglich-
keitsprüfung

Naturschutz und Landschaftspflege müssen in der Raum- und Landesplanung sowie in der Bauleitplanung verbindlich sein. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist für alle Planungsvorhaben erforderlich. Aus ökologischen Gründen ist eine Beweisumkehr bei Eingriffen in Natur und Landschaft erforderlich. Wir fordern echten Ausgleich und Ersatz für Eingriffe in die Natur.

Verbandsklagerecht

Durch die Verbesserung der Bürgerbeteiligung, die Erweiterung des Anhörungsrechtes der anerkannten Naturschutzverbände und die Verbandsklage wird den Bürgern erst die Möglichkeit gegeben, auf Planungen Einfluss zu nehmen.

Biotopverbundsysteme
Fließgewässer
renaturieren
Flächenentsiegelung

Wir fordern eine Wiederherstellung der Standorts- und Strukturvielfalt durch Schaffung von Biotopverbundsystemen, Wiederanlage von Biotopen, Renaturierung von Fließgewässern und die gezielte Entwicklung von Landschaftsstrukturen, z.B. Hecken. Von den Behörden soll eine maximale Versiegelungsfläche nach regionalen Gesichtspunkten (z.B. 10 Prozent der Landesfläche) festgelegt werden. Die Entsiegelung von Flächen und der Rückbau von Straßen und Wegen haben den gleichen Rang wie Versiegelung und Neubau.

Verkehrs- und Erschließungskonzepte

Dazu müssen Verkehrs- und Erschließungskonzepte aufgestellt und Mindestflächengrößen zur Vermeidung von Flächenzerschneidung und Biotopverinselung festgelegt werden.

umweltgerechte Land-
und Forstwirtschaft

Land- und Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei müssen natur- und umweltgerecht praktiziert werden. Landwirtschaftspolitik soll sich an naturschonender Bewirtschaftung auf allen Flächen (flächenhafte Extensivierung) und Nutzung der Landschaft nach landschaftsökologischen Gesichtspunkten (keine maschinengerechte Landschaft) orientieren.

WAS KÖNNEN DIE NATURFREUNDE TUN?

Die Naturfreunde informieren im Rahmen ihrer Freizeitprogramme durch Veranstaltungen und die Verbandsmedien die eigenen Mitglieder und die Öffentlichkeit über die Gefährdung von Natur und Landschaft.

Öffentlichkeits- und
Bildungsarbeit

In ihrer Bildungs- und Erziehungsarbeit werden sie dazu beitragen, dass (junge) Menschen lernen, sich ökologisch verantwortungsvoll in ihrer Freizeit zu verhalten, d.h. Natur und Landschaft zu schützen und nicht nur zu nützen. Die touristischen und natursportlichen Unternehmungen der Naturfreunde stellen den Natur- und Landschaftsschutz immer wieder in den Vordergrund.

Patenschaften und
Pflegemaßnahmen

Weitere Möglichkeiten sind Pacht und Ankauf von Flächen, die sinnvolle Pflege von Biotopen sowie Übernahme von Biotoppatenschaften, z.B. Bach- oder Baumpatenschaften und Durchführung von Schutzmaßnahmen, wie Abschrankungsmaßnahmen für Amphibien.

Referenten für Umwelt-
und Naturschutz

Die Ortsgruppen der Naturfreunde benennen verantwortliche Personen für den Natur- und Umweltschutz, die sich um Fragen des Naturschutzes vor Ort kümmern, diese in den Ortsgruppen thematisieren und gemeinsam mit der Ortsgruppe oder anderen Verbänden in die Öffentlichkeit tragen.

Naturfreundehäuser
umweltgerecht führen mit regionalen ökologischen Produkten

Die Bewirtschaftung und Gestaltung der Naturfreundehäuser richtet sich an den Zielen des Naturschutzes aus, z.B. durch Angebote von regionalen Produkten aus ökologischem Landbau, Informationen aus dem Bereich Natur- und Biotopschutz und Einrichtung von Naturlehrpfaden.

Aktion
“Umweltdetektive”

Die Ortsgruppen des Landesverbandes Württemberg, speziell deren Kindergruppen, beteiligen sich an der Aktion Umweltdetektive der Naturfreundejugend Deutschlands. Die Aktion zielt auf einen ganzheitlichen Bildungsansatz und ein ganzheitliches Naturverständnis. Natur soll mit allen Sinnen und aktiv handelnd wahrgenommen werden. Spielerische Elemente und die Freude an und in der Natur stehen dabei im Vordergrund.

Stellungnahmen
nach §29 Bundesnatur-
schutzgesetz

Die Naturfreunde in Baden-Württemberg sind ein anerkannter Naturschutzverband nach §29 Bundesnaturschutzgesetz und werden zu bestimmten Planungsvorhaben offiziell gehört. Die Naturfreunde vertreten die Ziele des Natur- und Landschaftsschutzes in Stellungnahmen zu den Planungsvorhaben. Die Ortsgruppen und Bezirke im Landesverband arbeiten in den Arbeitskreisen des Landesnaturschutzverbandes mit und verfassen im Sinne des Naturschutzes gemeinsame Stellungnahmen für die Naturschutzverbände.

   
   

VisdP NaturFreunde LV Württemberg, Landesvorsitzender                         Copyright by webmaster@naturfreunde-goeggingen.de