NaturFreunde Göggingen e.V.

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                       Hausordnung
1. Allgemeines
Das Naturfreundehaus Schönblick ist Eigentum der NaturFreunde Göggingen e.V., von deren Mitgliedern es ständig gepflegt und modernisiert wird, um es den gesteigerten Bedürfnissen seiner Besucher anzupassen. Das Haus soll der Erholung der Mitglieder und Gäste der NaturFreunde dienen. Auf die strenge Einhaltung der Hausordnung muss besonderer Augenmerk gerichtet werden. Von jedem Besucher des Hauses wird deshalb erwartet, dass er dem Charakter und den Bestrebungen unserer Organisation Rechnung trägt und alles unterlässt, was bei den übrigen Gästen Anstoß erregt.
2. Besucherkreis
Das Naturfreundehaus Schönblick steht allen Mitgliedern der internationalen Naturfreundebewegung (NFI) zur Benützung offen. Nichtmitglieder werden aufgenommen, soweit Platz für sie vorhanden ist.
3. Anmeldungen
Unterbringung kann nur nach vorheriger, rechtzeitiger Anmeldung beim Hausreferenten der Ortsgruppe Göggingen (vgl. Ziffer 19) oder dessen Beauftragten gewährt werden. Verbindlich bestätigte Vorausbestellungen haben grundsätzlich Vorrang. In besonders gelagerten Fällen kann auch der jeweils von der Ortsgruppe benannte Hausdienst und der ortsansässige Hüttenwart (vgl. Ziffer 19) zusätzlich Gäste aufnehmen, falls hierzu geeignete Betten in ausreichender Anzahl vorhanden sind. Ein Recht auf Unterbringung kann jedoch aus vorhandenen, freien Betten nicht abgeleitet werden.
4. Rücktritt von der Anmeldung
Der Besteller kann bei Vorliegen dringender Gründe (Krankheit u. dg.) von seiner Anmeldung zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt ohne Nachweis haftet der Besteller für den Schaden, den der Verein dadurch erleidet. Das Bekannt werden von Rücktrittsgründen ist in jedem Falle unverzüglich dem zuständigen Hausreferenten unter Beilegung des Nachweises schriftlich mitzuteilen.
5. Gästebuch
Jeder Gast hat sich unmittelbar nach seiner Ankunft in das Gästebuch einzutragen, um der gesetzlichen Meldepflicht zu genügen.
6. Zuweisung der Zimmer
Die Betten werden bei der schriftlichen Bestätigung festgelegt. Auf Grund von besonderen Umständen ist der Hausdienst oder der ortsansässige Hüttenwart berechtigt Änderungen vorzunehmen. Gäste, die eine schriftliche Bestätigung vorweisen können, werden dabei bevorzugt behandelt. Das gleiche gilt für Kranke und Verletzte, deren sofortiger Abtransport nicht möglich ist.
7. Benützung hauseigener Einrichtungen – Haftung
Die unentgeltliche Benützung sämtlicher für die Allgemeinheit bestimmter Gebäudeeinrichtungen ist im Übernachtungspreis inbegriffen. Für die Benützung durch Tagesgäste wird ein pauschaler Kostenersatz erhoben.
Um den Bestrebungen unserer Ortsgruppe auf Festsetzung eines möglichst geringen Übernachtungspreises Rechnung zu tragen und damit den sozialen Charakter unseres Hauses zu wahren, gilt bei Benützung der hauseigenen Einrichtungen der Grundsatz der äußersten Sparsamkeit. Eine nicht mehr kostendeckende Bewirtschaftung müsste eine umgehende Anhebung der Übernachtungsgebühren nach sich ziehen. Die Verwendung von privaten Koch- und Heizgeräten ist deshalb nicht gestattet. Die Bedienungsanleitung der hausinternen Einrichtungen ist, soweit nicht allgemein bekannt, vor Inbetriebnahme beim zuständigen Hausdienst oder dem örtlichen Hüttenwart zu erfragen. Der vorhandene Hausrat und die für die Benützung durch unsere Besucher eingebauten Geräte und Anlagen sind schonend zu behandeln. Der Benutzer haftet für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder mutwilliges Verhalten herbeigeführt werden.
Für das Eigentum der Besucher kann vom Hauseigentümer keine Haftung übernommen werden.
8. Nachtruhe
Um unseren Besuchern einen möglichst erholsamen Aufenthalt zu bieten wird der Beginn der allgemeinen Nachtruhe von Sonntag bis Freitag auf 23 Uhr und am Samstag auf 24 Uhr festgesetzt. In besonderen Ausnahmefällen kann eine zeitliche Verschiebung mit Zustimmung des Hausreferenten oder Hausdienstes genehmigt werden. Laute Musik und Unterhaltung außerhalb des Gebäudes sind mit Rücksicht auf die Bevölkerung von Thalkirchdorf zu vermeiden.
9. Übernachtungsgebühren
Die Übernachtungsgebühren werden von der Ortsgruppe festgesetzt. Die Höhe ist einem besonderen Aushang zu entnehmen. Ausnahmen von der Entrichtung der allgemeinen Übernachtungsgebühren sind nur durch Vorlage einer mit dem zuständigen Hausreferenten getroffenen, schriftlichen Vereinbarung zulässig.
Die Übernachtungsgebühren sind vor der Abreise an Hand der Eintragungen im Gästebuch an die zur Entgegennahme beauftragte Person (Hausdienst, Hüttenwart) zu entrichten. Evtl. geleistete, nachgewiesene Anzahlungen werden hierbei berücksichtigt.
Anspruch auf den Mitglieder-Übernachtungspreis haben grundsätzlich nur diejenigen Besucher, die sich durch einen mehrjährigen Mitgliedsausweis mit gültiger Jahresmarke ausweisen können. Die Jahresmarke gilt jeweils bis zum 31. Januar des folgenden Jahres.
10. Zimmerbenützung – Hausreinigung
Die Zimmer dürfen nur in Hausschuhen betreten werden. Das Rauchen und die Mitnahme von Getränken in den Zimmern ist untersagt. Die Zimmer müssen am Tag der Abreise bis spätestens 11 Uhr geräumt sein. Vor Beendigung des Aufenthaltes hat der Schlafgast das Zimmer in gesäubertem Zustand zu übergeben. Für die Ordnung und Sauberkeit in den Schlaf- und Gemeinschaftsräumen sind die jeweiligen Benützer gemeinsam verantwortlich.
11. Tiere
Tiere dürfen in das Naturfreundehaus grundsätzlich nicht mitgenommen werden.
12. Schlüssel
Schlüssel werden an Besucher ausgegeben. Der Empfänger haftet für alle Schäden, die dem Verein nachweislich durch den Verlust des Schlüssels entstehen können. Außerdem ist im Verlustfalle voller Ersatz für das Auswechseln der betreffenden Schlösser (Schließanlage) zu leisten. Vor der Abreise sind erhaltene Schlüssel unbedingt dem Hausdienst oder dem ortsansässigen Hüttenwart zu übergeben.
13. Sanitätskasten
Der im Naturfreundehaus vorhandenen Sanitätskasten darf nur bei Verletzungen und Unfällen verwendet werden. Für Schäden, die durch unsachgemäße Entnahme von Medikamenten oder unnötige und unrichtige Anwendung von vorhandenen Hilfsmitteln (Schienen, Bandagen usw.) entstehen, übernimmt der Verein keine Haftung.
14. Beschwerden
Beschwerden der Besucher sind unter voller Namensnennung und der Anschrift an den Hausreferenten oder an die Ortsgruppenleitung zu richten.
15. Haftung der Gäste
Benutzer des Hauses haften in eigener Verantwortung für Unfälle jeglicher Art, die durch sie auf dem Grundstück entstehen. Der Benutzer hat, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden des Hauseigentümers vorliegt, diesen von allen Ansprüchen freizustellen.
16. Verstöße gegen die Hausordnung
Für die Einhaltung und Durchführung der Hausordnung und etwaiger sonstiger Bestimmungen ist der Hausreferent oder der Hausdienst verantwortlich. Seinen Anweisungen ist unbedingt  Folge zu leisten. Bei groben Verstößen kann der Hausreferent oder der Hausdienst von seinem Hausrecht Gebrauch machen.
17. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile der Sitz der Ortsgruppe (Augsburg).
18. Anerkennung der Hausordnung
Der Benutzer des Hauses erkennt die in der Hausordnung aufgeführten Bedingungen voll an.
 

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