1. Allgemeines
Das Naturfreundehaus Schönblick ist Eigentum der NaturFreunde Göggingen
e.V., von deren Mitgliedern es ständig gepflegt und modernisiert wird, um es
den gesteigerten Bedürfnissen seiner Besucher anzupassen. Das Haus soll der
Erholung der Mitglieder und Gäste der NaturFreunde dienen. Auf die strenge
Einhaltung der Hausordnung muss besonderer Augenmerk gerichtet werden. Von
jedem Besucher des Hauses wird deshalb erwartet, dass er dem Charakter und
den Bestrebungen unserer Organisation Rechnung trägt und alles unterlässt,
was bei den übrigen Gästen Anstoß erregt.
2. Besucherkreis
Das Naturfreundehaus Schönblick steht allen Mitgliedern der
internationalen Naturfreundebewegung (NFI) zur Benützung offen.
Nichtmitglieder werden aufgenommen, soweit Platz für sie vorhanden ist.
3. Anmeldungen
Unterbringung kann nur nach vorheriger, rechtzeitiger Anmeldung beim
Hausreferenten der Ortsgruppe Göggingen (vgl. Ziffer 19) oder dessen
Beauftragten gewährt werden. Verbindlich bestätigte Vorausbestellungen haben
grundsätzlich Vorrang. In besonders gelagerten Fällen kann auch der jeweils
von der Ortsgruppe benannte Hausdienst und der ortsansässige Hüttenwart
(vgl. Ziffer 19) zusätzlich Gäste aufnehmen, falls hierzu geeignete Betten
in ausreichender Anzahl vorhanden sind. Ein Recht auf Unterbringung kann
jedoch aus vorhandenen, freien Betten nicht abgeleitet werden.
4. Rücktritt von der Anmeldung
Der Besteller kann bei Vorliegen dringender Gründe (Krankheit u. dg.)
von seiner Anmeldung zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt ohne Nachweis
haftet der Besteller für den Schaden, den der Verein dadurch erleidet. Das
Bekannt werden von Rücktrittsgründen ist in jedem Falle unverzüglich dem
zuständigen Hausreferenten unter Beilegung des Nachweises schriftlich
mitzuteilen.
5. Gästebuch
Jeder Gast hat sich unmittelbar nach seiner Ankunft in das Gästebuch
einzutragen, um der gesetzlichen Meldepflicht zu genügen.
6. Zuweisung der Zimmer
Die Betten werden bei der schriftlichen Bestätigung festgelegt. Auf
Grund von besonderen Umständen ist der Hausdienst oder der ortsansässige
Hüttenwart berechtigt Änderungen vorzunehmen. Gäste, die eine schriftliche
Bestätigung vorweisen können, werden dabei bevorzugt behandelt. Das gleiche
gilt für Kranke und Verletzte, deren sofortiger Abtransport nicht möglich
ist.
7. Benützung hauseigener Einrichtungen – Haftung
Die unentgeltliche Benützung sämtlicher für die Allgemeinheit bestimmter
Gebäudeeinrichtungen ist im Übernachtungspreis inbegriffen. Für die
Benützung durch Tagesgäste wird ein pauschaler Kostenersatz erhoben.
Um den Bestrebungen unserer Ortsgruppe auf Festsetzung eines möglichst
geringen Übernachtungspreises Rechnung zu tragen und damit den sozialen
Charakter unseres Hauses zu wahren, gilt bei Benützung der hauseigenen
Einrichtungen der Grundsatz der äußersten Sparsamkeit. Eine nicht mehr
kostendeckende Bewirtschaftung müsste eine umgehende Anhebung der
Übernachtungsgebühren nach sich ziehen. Die Verwendung von privaten Koch-
und Heizgeräten ist deshalb nicht gestattet. Die Bedienungsanleitung der
hausinternen Einrichtungen ist, soweit nicht allgemein bekannt, vor
Inbetriebnahme beim zuständigen Hausdienst oder dem örtlichen Hüttenwart zu
erfragen. Der vorhandene Hausrat und die für die Benützung durch unsere
Besucher eingebauten Geräte und Anlagen sind schonend zu behandeln. Der
Benutzer haftet für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder
mutwilliges Verhalten herbeigeführt werden.
Für das Eigentum der Besucher kann vom Hauseigentümer keine Haftung
übernommen werden.
8. Nachtruhe
Um unseren Besuchern einen möglichst erholsamen Aufenthalt zu bieten
wird der Beginn der allgemeinen Nachtruhe von Sonntag bis Freitag auf 23 Uhr
und am Samstag auf 24 Uhr festgesetzt. In besonderen Ausnahmefällen kann
eine zeitliche Verschiebung mit Zustimmung des Hausreferenten oder
Hausdienstes genehmigt werden. Laute Musik und Unterhaltung außerhalb des
Gebäudes sind mit Rücksicht auf die Bevölkerung von Thalkirchdorf zu
vermeiden.
9. Übernachtungsgebühren
Die Übernachtungsgebühren werden von der Ortsgruppe festgesetzt. Die
Höhe ist einem besonderen Aushang zu entnehmen. Ausnahmen von der
Entrichtung der allgemeinen Übernachtungsgebühren sind nur durch Vorlage
einer mit dem zuständigen Hausreferenten getroffenen, schriftlichen
Vereinbarung zulässig.
Die Übernachtungsgebühren sind vor der Abreise an Hand der Eintragungen im
Gästebuch an die zur Entgegennahme beauftragte Person (Hausdienst,
Hüttenwart) zu entrichten. Evtl. geleistete, nachgewiesene Anzahlungen
werden hierbei berücksichtigt.
Anspruch auf den Mitglieder-Übernachtungspreis haben grundsätzlich nur
diejenigen Besucher, die sich durch einen mehrjährigen Mitgliedsausweis mit
gültiger Jahresmarke ausweisen können. Die Jahresmarke gilt jeweils bis zum
31. Januar des folgenden Jahres.
10. Zimmerbenützung – Hausreinigung
Die Zimmer dürfen nur in Hausschuhen betreten werden. Das Rauchen und
die Mitnahme von Getränken in den Zimmern ist untersagt. Die Zimmer müssen
am Tag der Abreise bis spätestens 11 Uhr geräumt sein. Vor Beendigung des
Aufenthaltes hat der Schlafgast das Zimmer in gesäubertem Zustand zu
übergeben. Für die Ordnung und Sauberkeit in den Schlaf- und
Gemeinschaftsräumen sind die jeweiligen Benützer gemeinsam verantwortlich.
11. Tiere
Tiere dürfen in das Naturfreundehaus grundsätzlich nicht mitgenommen
werden.
12. Schlüssel
Schlüssel werden an Besucher ausgegeben. Der Empfänger haftet für alle
Schäden, die dem Verein nachweislich durch den Verlust des Schlüssels
entstehen können. Außerdem ist im Verlustfalle voller Ersatz für das
Auswechseln der betreffenden Schlösser (Schließanlage) zu leisten. Vor der
Abreise sind erhaltene Schlüssel unbedingt dem Hausdienst oder dem
ortsansässigen Hüttenwart zu übergeben.
13. Sanitätskasten
Der im Naturfreundehaus vorhandenen Sanitätskasten darf nur bei
Verletzungen und Unfällen verwendet werden. Für Schäden, die durch
unsachgemäße Entnahme von Medikamenten oder unnötige und unrichtige
Anwendung von vorhandenen Hilfsmitteln (Schienen, Bandagen usw.) entstehen,
übernimmt der Verein keine Haftung.
14. Beschwerden
Beschwerden der Besucher sind unter voller Namensnennung und der
Anschrift an den Hausreferenten oder an die Ortsgruppenleitung zu richten.
15. Haftung der Gäste
Benutzer des Hauses haften in eigener Verantwortung für Unfälle
jeglicher Art, die durch sie auf dem Grundstück entstehen. Der Benutzer hat,
soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden des
Hauseigentümers vorliegt, diesen von allen Ansprüchen freizustellen.
16. Verstöße gegen die Hausordnung
Für die Einhaltung und Durchführung der Hausordnung und etwaiger
sonstiger Bestimmungen ist der Hausreferent oder der Hausdienst
verantwortlich. Seinen Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten. Bei
groben Verstößen kann der Hausreferent oder der Hausdienst von seinem
Hausrecht Gebrauch machen.
17. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile der Sitz der
Ortsgruppe (Augsburg).
18. Anerkennung der Hausordnung
Der Benutzer des Hauses erkennt die in der Hausordnung aufgeführten
Bedingungen voll an.
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